Steuern sparen für Gutverdiener, Unternehmer und Selbstständige

Hast du im letzten Jahr erfolgreich Gewinne realisiert? Glückwunsch, aber nicht nur du wirst dich darüber freuen, sondern auch das für dich zuständige Finanzamt. Gerade, wenn du selbständig als Einzelunternehmer oder Freiberufler tätig bist, kann es dann durchaus ungemütlich werden, denn damit verbunden ist in der Regel eine sehr hohe Steuerlast.

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In diesem Artikel erfährst du, wie du deine Steuerlast mindern, Steuern in Vermögen umwandeln und dieses Vermögen schützen kannst. Was in diesem Zusammenhang zu klären ist, welche Rechtsform für dich in welchem Stadium am besten ist, denn die hat massiven Einfluss auf deine Steuerlast. 

Wichtiger Hinweis:
Es erfolgt keinerlei Steuerberatung und jegliche Aussagen beruhen auf unserer eigenen Erfahrung. Lasse dich unbedingt bei einer professionellen Stelle (nicht wir) beraten!

Warum „nur“ Selbstständige und Unternehmer?
Natürlich gibt es auch Möglichkeiten, wie du als Angestellter richtig gut Steuern sparen kannst. Da wir aber nur von Themen berichten können, die wir selbst umgesetzt haben, beziehen wir uns in diesem Artikel auf Unternehmer und Selbstständige.

Grundsätzlich gibt es in Deutschland zwei Systeme der Besteuerung in verschiedenen Rechtsformen.

Sämtliche natürlichen Personen und Personengesellschaften werden nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz besteuert. Hierbei gibt es die sogenannte Einkommensteuerprogression, die besagt, dass mit deinem steigenden Einkommen auch der Steuersatz ansteigt. Am Anfang attraktiv entwickelt sich diese jedoch zunehmend zu einer finanziellen Belastung.

Gerade zu Beginn macht es jedoch durchaus Sinn, denn der Verwaltungsaufwand ist gering und die Steuersätze noch attraktiv. Daher solltest du, als Einzelunternehmer so starten. Auch die Kleinunternehmerregelung kommt hierbei durchaus infrage.

Ab einem Gewinn von 40.000 bis 60.000 Euro solltest du dir jedoch dann Gedanken machen, eine Kapitalgesellschaft zu gründen, da dann der Spitzensteuersatz maximal zuschlägt. Der Vorteil liegt darin, dass die Einkommenssteuerprogression wegfällt und du quasi eine Flatrate in Anspruch nehmen kannst. Die liegt derzeit bei 15 % für die Körperschaftssteuer und bei 7 % bis 15 % der Gewerbesteuer. Unabhängig von der Höhe deines Umsatzes bleibt dies konstant.

Wie sich die Einkommenssteuer bei dir auswirkt, kannst du mit dem kostenlosen Einkommenssteuerrechner der bmf (Bundesministerium der Finanzen) ausprobieren. Komm danach aber unbedingt wieder zurück!

Das sind erst einmal Informationen für dein Warmup, die allgemeingültig sind.

Nicht aufgeben! Ab jetzt wird es spannen und wir geben dir effektive Tipps mit, wie du als Unternehmer und Selbstständiger Steuern sparen kannst.

Bedenke allerdings, dass du früh genug damit beginnen solltest!

Steuern sparen meme

Wenn du direkt einen Plan benötigst und gut für deine unternehmerische Zukunft aufgestellt sein willst, dann haben wir hier einen wichtigen Link für dich: Das Next Level Steuercoaching*

Kapitalgesellschaften 

Wie erreichst du nun einen steuerfreien Vermögensaufbau? Es gibt 2 Möglichkeiten, dass du eine Kapitalgesellschaft gründest. Die erste kleinere Variante ist eine UG mit dem Zusatz Haftungsbeschränkt. Die zweite Möglichkeit besteht in der Gründung einer GmbH

Das Gründungskapital einer UG erfordert lediglich ein Euro, hingegen eine GmbH erfordert schon ein Gründungskapital von 25.000 Euro (als Einzelperson nur 12.500 €). Die GmbH zahlt eine Körperschaftssteuer von 15 %. Hinzugerechnet werden hier noch der Solidaritätszuschlag, der sich von diesen 15 % berechnet wird.

Das ergibt dann ein Satz von 15,8 %. Weiterhin ist auch noch die Gewerbesteuer von 15 % zu beachten, die hinzugerechnet sind.

Somit liegt eine Kapitalgesellschaft bei 30 % Steuerlast.

In diesem Fall kannst du dir dann ein geringfügiges Gehalt als Geschäftsführer ausbezahlen.

Rücklagen, der erste Schritt

Nun, ein wenig trockene Theorie kann ich dir leider nicht ersparen, darum versuche ich mich kurzzufassen.

Rücklagen in einer Kapitalgesellschaft sind steuerfreie Rückstellungen und können vielfältig sein. Sie bieten dir viele unterschiedliche Möglichkeiten, steuerfrei Kapital aufzubauen.

Bei den Rücklagen einer Kapitalgesellschaft handelt es sich um steuerfreie Rücklagen, die nach dem Internal Revenue Code zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft verwendet werden können.
Dazu gehören Barmittel und Barmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vorauszahlungen und andere immaterielle Vermögenswerte, eingezahltes Kapital und Gewinnrücklagen.

Dies ist sofort nach Gründung einer Kapitalgesellschaft möglich. Von einer betrieblichen Rente für dich bis hin zu Investments in Immobilien oder Aktien ist hier viel möglich. Die Rücklagen mindern somit den Gewinn. Die Rücklagen werden erst bei der Ausschüttung besteuert. Somit sind Rücklagen ein optimales Instrument, um unversteuertes Kapital aufzubauen.

Immobilien sind in diesem Zusammenhang eine großartige Möglichkeit, Vermögen durch Rücklagen aufzubauen. Aber sie können auch eine gute Möglichkeit darstellen, um Steuern zu sparen.

Hier zwei Artikel, die du dir in einem Tab in deinem Browser öffnest und noch wichtiger, unbedingt lesen solltest!

Welche Rücklagen kannst du bilden?

Wie schon erwähnt, Rücklagen nach der §6b EStG in einer Kapitalgesellschaft ist ein Instrument, steuerfreies Kapital aufzubauen. Rücklagen sind Mittel, die für die Zukunft zurückgelegt werden. Sie können zur Deckung von Ausgaben verwendet werden, die dem Unternehmen in der Zukunft entstehen können

Dafür sind 4 Voraussetzungen notwendig.

  • Betriebsvermögen bilanzieren
  • Betriebsvermögensvergleiche
  • Begünstigtes Wirtschaftsgut
  • Reinvestitionsfrist von 4 Jahren

Der Hauptzweck einer Rücklage besteht darin, die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu gewährleisten und es vor unvorhergesehenen Risiken zu schützen. Rücklagen dürfen jedoch nicht für Geschäftszwecke verwendet werden.

Es gibt zwei Arten von Rücklagen:

Die gesetzliche Rücklage ist ein Sondervermögen zum Schutz der Gläubiger. Sie kann nur zur Deckung von Verlusten oder anderen Verpflichtungen im Zusammenhang mit einem Konkursverfahren verwendet werden. Die gesetzliche Rücklage steht nicht als Eigenkapital zur Verfügung, kann aber zur Ausschüttung von Dividenden verwendet werden, wenn es keine anderen Gläubiger gibt, die einen höheren Rang als die Gesellschafter haben.

Die Gewinnaufschüttungsrücklage wird auch als Kapitalerhöhungsrücklage oder Dividendenaufschüttungsrücklage bezeichnet. Diese Art von Rücklage wird nicht per Gesetz, sondern durch Unternehmensentscheidungen (z. B. durch eine Betriebsvereinbarung oder einen Gesellschafterbeschluss) gebildet. Ihr Zweck ist es, zusätzliches Eigenkapital auf einmal oder schrittweise im Laufe der Zeit durch Dividendenausschüttungen bereitzustellen, ohne das gesetzliche Kapital des Unternehmens wesentlich oder vollständig zu reduzieren.

Rücklagen können für unterschiedliche Zwecke gebildet werden

Steuersparrücklagen: Diese Gelder können für die Versteuerung deines Unternehmensgewinns verwendet werden. Du versteuerst deine Gewinne zum Normalsatz von 28 % und kannst dieses Geld verwenden, um die Steuerdifferenz zu bezahlen, falls sie anfällt. Wenn du z. B. einen Gewinn von 20.000 € erwirtschaftet hast und darauf Steuern zum Normalsatz von 28 % zahlst, kannst du bis zu 5.600 € aus den Rücklagen verwenden, um die Differenz zwischen 28 % und deiner tatsächlichen Steuerschuld (falls vorhanden) zu begleichen.

Investitionsrücklagen: Vielleicht möchtest du diese Mittel in andere Unternehmen oder Immobilien investieren oder sie als Notfallfonds für schlechte Zeiten aufbewahren. Du kannst diese Mittel außerhalb des Unternehmens anlegen und sicherstellen, dass sie nicht für andere Zwecke verwendet werden als für die, die bei der Gründung vorgesehen waren.

Betriebsmittelreserven: Diese Mittel werden von deinem Unternehmen für das Tagesgeschäft benötigt. Dazu gehören Lagerbestände, Forderungen und Cashflows, die dazu beitragen, dass dein Unternehmen ohne Unterbrechung arbeiten kann.

Geld kontrollieren, aber nicht besitzen

Sobald du Geld besitzt, schlagen alle fiskaltechnischen Instrumente des Staates zu. Daher ist es angebracht, das Kapital zu verwalten und nicht zu besitzen. Viele Unternehmer kommen nun auf die Idee, im Ausland Firmen zu gründen, um der hohen Steuerlast in Deutschland auszuweichen. Doch dies ist in vielen Fällen weder ratsam noch einfach, sobald du aktiv Gewinne in Deutschland realisiert hast. Eine aktive Firma, die ihr Hauptgeschäft in eine ausländische Firma verlagern möchte, muss dann die Wegzugsbesteuerung erfüllen. Diese besagt, dass dem Staat zukünftige Steuern entgehen werden und deshalb eine Wegzugsbesteuerung als Ersatz erhoben wird. Dies kann sich für dich durchaus zu einer erheblichen finanziellen Belastung entwickeln. Daher solltest du erst einmal die Möglichkeiten eruieren, die du hier in Deutschland hast, deine Steuerlast zu optimieren. Auch wenn du an einer Auswanderung nicht interessiert bist, bieten dir optimierte Steuermodelle innerhalb von Deutschland sinnvollere alternative Lösungen an.

Die Gründung einer zweiten Firma? Macht das Sinn?

Um Steuervorteile optimal zu nutzen, solltest du vor einer Gründung einer Kapitalgesellschaft einen vernünftigen Plan erarbeiten. Die Steuerplanung ist Teil deiner Strategie, denn sie ermöglicht es dir, deine Steuerpflicht frühzeitig zu reduzieren und so deine finanzielle Situation bei Problemen oder Einnahmeausfällen besser abzusichern. Ferner kannst du Steuern sparen, indem du bestimmte gesetzlich vorgesehene Freibeträge oder Vergünstigungen in Anspruch nimmst und dein zu versteuerndes Einkommen so weit wie möglich zu reduzieren. Hierzu zählt auch die Möglichkeit, durch die Gründung einer zweiten Firma, einer Holding, um weitere erhebliche Steuervorteile zu realisieren. Die Holding dient dazu, lediglich als Verwaltung der zweiten Firma zu fungieren. Wie sieht dieses Modell im Einzelnen aus? Das möchte ich Dir hier erörtern.

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Gründung einer Holding

Die Vorteile der Gründung einer Kapitalgesellschaft habe ich ja schon aufgezeigt. Die Gründung einer Kapitalgesellschaft ist für die meisten Unternehmer ein wichtiger Schritt. Das liegt vor allem an den steuerlichen Vorteilen, die damit erzielt werden können. Um die Steuervorteile optimal zu nutzen, solltest du vor der Gründung einer Kapitalgesellschaft einen vernünftigen Plan entwickeln. Dazu gehört auch die Möglichkeit, durch die Gründung einer zweiten Gesellschaft, einer Holding, weitere erhebliche Steuervorteile zu realisieren.

Die Holdinggesellschaft besteht grundsätzlich aus zwei Komponenten. Die Holding ist die Muttergesellschaft, die GmbH die Tochtergesellschaft, die das tägliche operative Geschäft für dich abwickelt. Die Muttergesellschaft ist, zu 100 % beteiligt, an der Tochtergesellschaft.

Doch warum solltest du dir schon am Anfang über eine solche Lösung ernsthaft Gedanken machen? Würdest du erst die zukünftige Tochtergesellschaft in Form einer GmbH gründen und mit ihr Gewinne erwirtschaften, müsstest du bei der späteren Gründung einer Holding Muttergesellschaft dieser die GmbH erst verkaufen, dies bedeutet, du hättest eine steuerliche Sperrfrist von 7  Jahren, ansonsten wäre dieser Verkauf für dich steuerpflichtig. Somit ist klar, wenn du von deinem Geschäftsmodell langfristig überzeugt bist, ist die vorausschauende Planung einer Holdingstruktur deine clevere Wahl.

Der Hauptvorteil der Holding liegt in der Möglichkeit, Gewinne steuerfrei auszuschütten. Daher solltest du bei der Entscheidung, ob du eine Holding gründen willst, nicht nur berücksichtigen, ob in deinen operativen Gesellschaften ausreichend Gewinne vorhanden sind, sondern auch, ob sich durch die Gründung einer Holding zusätzliche Einsparpotenziale bei der Körperschaftsteuer ergeben.

Die folgenden Punkte sollten bei der Gründung einer Tochtergesellschaft berücksichtigt werden:

1. Die Gründung muss mindestens drei Monate vor der Gewinnausschüttung erfolgen;

2. Die Ausschüttung erfolgt spätestens drei Monate nach dem ersten Abrechnungszeitraum;

3. Die ausschüttende Gesellschaft muss über ausreichende Gewinnrücklagen verfügen

Eine der Hauptaufgaben einer Holding ist die Verwaltung einer GmbH oder mehrerer GmbHs. Die Holding ist für die Leitung, Überwachung und Kontrolle der Geschäfte der GmbH verantwortlich. In diesem Zusammenhang kann sie Entscheidungen über Änderungen in der Mitgliedschaft oder in der Kapitalstruktur treffen. Sie kann auch die Auflösung der GmbH und die Liquidation ihrer Vermögenswerte beschließen.

Die Holdinggesellschaft ist für die Leitung, Überwachung und Kontrolle der Geschäfte der GmbH verantwortlich. Sie muss sicherstellen, dass die GmbH satzungsgemäß, rechtmäßig und ethisch korrekt handelt. Die Holdinggesellschaft muss auch sicherstellen, dass sie über ausreichende Mittel verfügt, um ihren Verpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen.

Neben diesen Aufgaben kann eine Holdinggesellschaft auch andere Tätigkeiten ausüben, wie z.B.:

  • Investitionen tätigen;
  • Aufrechterhaltung einer engen Beziehung zwischen den Gesellschaftern der einzelnen Unternehmen;
  • Treffen von Entscheidungen über wichtige Angelegenheiten, die alle Unternehmen betreffen;
  • Überwachung der Tätigkeiten der einzelnen Unternehmen;
  • Überwachung der Einhaltung von Geschäftsführungspflichten, Verwaltungsfragen und internen Kontrollen;
  • Beschlussfassung über Änderungen der Organisationsstrukturen innerhalb einer Unternehmensgruppe;
  • Ernennung der Mitglieder der Aufsichtsräte der Unternehmen einer Gruppe

Steuervorteile mit einer Holding

Die Holdinggesellschaft ist für die Leitung, Überwachung und Kontrolle der Geschäfte der GmbH verantwortlich. Das von der GmbH erzielte Einkommen wird zum gleichen Satz besteuert wie das eines Einzelunternehmers oder einer anderen natürlichen Person. Es gibt keine doppelten Steuerabzüge wie im Falle einer Kapitalgesellschaft.

Die Holdinggesellschaft muss eine jährliche Erklärung mit ihrer Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung abgeben. Sie muss jedoch keine Körperschaftssteuer auf ihre eigenen Gewinne zahlen (im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft). Die Holdinggesellschaft muss keine Steuern zahlen, wenn sie keine Gewinne aus ihren Beteiligungen erzielt.

Als Alternative zu dieser Unternehmensform gibt es auch die Möglichkeit, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH & Co KG) zu gründen, die mehrere Gesellschafter zulässt. In diesem Fall haftet jeder Gesellschafter gesamtschuldnerisch für alle Schulden und Verpflichtungen der Gesellschaft und hat zudem Anspruch auf eine hundertprozentige Beteiligung an allen Gewinnen der GmbH & Co KG.

Der wichtigste steuerliche Vorteil einer Holdinggesellschaft besteht darin, dass Gewinne aus der Geschäftstätigkeit unter den Gesellschaftern ausgeschüttet werden können, ohne dass eine Steuerpflicht entsteht.

Darüber hinaus wird auf Dividenden, die Gebietsfremde von deutschen Holdinggesellschaften erhalten, keine Quellensteuer erhoben.

Die Holdinggesellschaft ist nicht verpflichtet, Körperschaftssteuer auf ihre Gewinne zu zahlen, bis sie diese als Dividenden an ihre Aktionäre ausschüttet. Dies gilt auch, wenn die Gesellschaft Gewinne als „Liquidationserlöse“ ausschüttet.

Dividenden, die von einer deutschen Kapitalgesellschaft direkt an ausländische Anleger gezahlt werden, unterliegen einer Quellensteuer von 25 % (bzw. 7 % in bestimmten Fällen). Werden solche Dividenden jedoch von einer deutschen GmbH über ihre Holdinggesellschaft ausgeschüttet, so fällt diese Quellensteuer nicht an – selbst wenn die Holdinggesellschaft selbst ein ausländisches Unternehmen ist.

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Ein sehr interessantes Holdingmodell stellt Steuerberater Christoph Juhn vor.

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Neue Identitäten im Spiel der Steuern

Es handelt sich hierbei um die richtige Zuweisung von Zahlen an die richtigen Identitäten. Doch, was bedeutet das für dich nun konkret? Bei Steuerprüfungen kommt es oft vor, dass Finanzbehörden die Angaben von Ausgaben sowie deren Einsatz umdeuten. Also, welcher Mitarbeiter hat welche Kosten verursacht und wie kann man dies einordnen? Fährt eine Mitarbeiterin ein Auto, so können diese Kosten leicht als verdeckte Privatentnahme von Steuerprüfern ausgelegt werden, was natürlich dein Nachteil ist. Finanzbeamte haben die unangenehme Eigenschaft, Zahlen immer möglichst umzudeuten. 

Die Kernaussage ist somit, welche Identitäten kannst du sinnvoll einnehmen und wie kann ich den Zahlen eine jeweils eine schlaue steuerliche Bedeutung zuordnen.

Fazit

Alleine dieses Thema ist extrem spannend und wird dich zukünftig in deiner Steueroptimierung richtig nach vorne bringen. Daher werden wir regelmäßig weitere Artikel darüber veröffentlichen. Damit du keine wertvollen Tipps verpasst, trage dich jetzt hier in unseren Informationsdienst ein. Wir informieren dich regelmäßig über die neusten Tricks.

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