Wer als Selbstständiger unterwegs ist, hat generell mehr Möglichkeiten, Ausgaben von der Steuer abzusetzen. Da es unzählige Möglichkeiten gibt, wie man als Selbstständiger Steuern sparen kann, ist es nicht immer leicht, jeden einzelnen Tipp zu berücksichtigen. Wer die folgenden Tipps beachtet, der wird die Steuererklärung in Zukunft richtig ausfüllen und als Selbstständiger jede Menge Steuern sparen können.
Diese Kosten lassen sich als Selbstständiger angeben
Wer als Selbstständiger möglichst viel Steuern sparen möchte, der sucht sich am besten einen professionellen Berater. Durch das Steuercoaching von Alex Fischer erfährt man, was man konkret von der Steuer absetzen kann. Wenn man sagt, man möchte als Selbstständiger Steuern sparen, muss man in erster Linie versuchen, seinen Gewinn zu reduzieren. Wer seinen Gewinn reduziert, der muss in der Regel auch weniger Steuern zahlen. Da ein Selbstständiger viele Möglichkeiten hat, Steuern zu sparen, wird dies kein Problem darstellen.
Es gibt klassische Betriebsausgaben, die eigentlich jeder Selbstständige in seiner Steuererklärung angeben kann. Zu den Kosten gehören unter anderem Werbekosten, Kosten für Arbeitsmittel und allgemeine Kosten für das Büro. Doch auch Reisekosten und Bewirtungskosten kann ein Selbstständiger in der Steuererklärung angeben. Einige Kosten kann man jedoch nur zum Teil ansetzen.
Durch Abschreibungen den Gewinn reduzieren
Je weniger Gewinn man am Ende eines Wirtschaftsjahres hat, desto weniger Steuern muss man zahlen. Doch was mindert den Gewinn? Möchte man als Selbstständiger Steuern sparen, sollte man mit Abschreibungen seinen Gewinn mindern. Abschreibungen haben einen großen Einfluss auf die Einkommensteuererklärung. Sobald man sich ein Wirtschaftsgut zulegt, kann man den Kaufpreis über mehrere Jahre hinweg in der Gewinnermittlung als Betriebsausgabe angeben. Anhand des Abschreibungsvolumens, der Abschreibungsdauer und des Abschreibungssatzes kann man den Abschreibungsbetrag ermitteln.
Eine besondere Form der Abschreibung ist der Investitionsabzugsbetrag. Als Investitionsabzugsbetrag bezeichnet man eine Rücklage, die vor der Anschaffung eines Wirtschaftsgutes gebildet wurde. In der Regel bildet man die Rücklage zwei bis drei Jahre vor der Anschaffung. Man ermittelt den ungefähren Anschaffungspreis. Die Rücklage bildet man aus den geschätzten Anschaffungskosten. Es besteht die Möglichkeit, höchstens 40 Prozent des ungefähren Preises anzugeben. Der Investitionsabzugsbetrag wirkt sich mindernd auf den Gewinn aus.
Als Selbstständiger Steuern sparen mit Spenden
Mit einer Spende tut man anderen Menschen etwas Gutes. Allerdings darf man als Selbstständiger in der Regel keine Spenden von der Steuer absetzen, es sei denn, die Spende erreicht eine Vereinigung, welche die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder anstrebt. Doch auch natürliche Spenden an förderwürdige Institutionen darf man in der Steuererklärung angeben. Diese Spenden kann man als Sonderausgabe in der Steuererklärung angeben. Mit einem Sponsoring leistet man nicht nur eine gute Tat, sondern nutzt die Möglichkeit, sein Unternehmen bekannter zu machen. Die Spende wird in voller Höhe angesetzt.
Steuern sparen als Selbstständiger – Die Kosten für die Website absetzen
Als Selbstständiger benötigt man eine eigene Website. Mittlerweile hat jeder Unternehmer eine eigene Website, denn mit dieser kann man bekannter werden und neue Kunden gewinnen. Entweder man erstellt selbst eine geeignete Website oder man lässt eine Homepage von einem externen Unternehmen fertigstellen. Doch die Arbeit, die man mit dem Erstellen einer Website hat, ist nicht zu vernachlässigen. Die Kosten für die Erstellung einer Website kann man als Betriebsausgabe angeben. Ebenso können die Kosten für die Anschaffung der Domain und den Provider in der Steuererklärung angegeben werden. Wichtig ist, dass man zu sämtlichen Leistungen, die die Website betreffen, eine ordnungsgemäße Rechnung vorweisen kann.
Die passende Rechtsform wählen und Steuern sparen
Es lohnt sich, die Rechtsform zu wechseln, wenn man einen bestimmten Gewinn erzielt hat. Die Rechtsform zu wechseln ist besonders dann sinnvoll, wenn der Unternehmer den Gewinn im Betrieb stehen lässt. Obwohl die GmbH die eigenen Erträge zwischen 23 und 33 Prozent versteuern muss, kann sich der Geschäftsführer jedoch ein großzügiges Gehalt sowie die Altersvorsorge auszahlen und diese als Betriebsausgabe in der Steuererklärung angeben. Auch eine Personengesellschaft muss ihre Erträge versteuern. Allerdings kann die Personengesellschaft das Gehalt für den Geschäftsführer nicht als Betriebsausgabe geltend machen.
In diesem Fall kann sich eine Vorsteuerpauschalierung lohnen
Hat man in einem Jahr nur wenige Ausgaben getätigt, kann man beim Finanzamt eine Rückzahlung der Vorsteuer anfordern. In der Regel wird die Rückerstattung mit einer Pauschale abgewickelt. Damit man als Selbstständiger die Vorsteuerpauschalierung nutzen kann, darf keine Buchführungspflicht bestehen. Der Selbstständige muss seine Gewinne also nach der Einnahmen-/Überschussrechnung ermitteln. Außerdem muss der Umsatz unter 61.365 Euro liegen.
Wie hoch der pauschale Vorsteuerabzug ist, richtet sich nach dem jeweiligen Berufszweig sowie dem erzielten Umsatz. Sind im Geschäftsjahr nur niedrige mit Umsatzsteuer belastete Betriebsausgaben angefallen, kann die Vorsteuerpauschalierung sehr interessant sein. Wird die Vorsteuer nach Durchschnittssätzen ermittelt, kann nämlich eine wesentlich höhere Vorsteuer dabei herauskommen.
Fahrtkosten und Dienstwagen von der Steuer absetzen
Möchte man als Selbstständiger Steuern sparen, stellen Fahrtkosten und Dienstwagen echte Klassiker dar. In der Regel können die Fahrtkosten immer von der Steuer abgesetzt werden. Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten, die Fahrtkosten von der Steuer abzusetzen. In erster Linie kann man seine Fahrtkosten zum Kunden über die Kilometerpauschale geltend machen. Dies kann ein Selbstständiger machen, obwohl er mit seinem privaten Wagen zu den Terminen fährt. Nutzt man hingegen einen Firmenwagen, kann man die gesamten Kosten geltend machen. Alle Kosten, die das Auto betreffen, können demnach abgesetzt werden. Jedoch muss der Selbstständige in diesem Fall berücksichtigen, dass die privaten Fahrten als betriebliche Einnahme in die Gewinnermittlung gehören.
Die Anschaffungskosten eines neuen Firmenwagens lassen sich zum Beispiel über einen Zeitraum von sechs Jahren abschreiben. Jedoch ist der Kauf eines Fahrzeuges nicht zwingend notwendig, denn man kann bei der Grünung des Unternehmens ein Fahrzeug direkt in das Betriebsvermögen aufnehmen. In diesem Fall besteht auch die Möglichkeit, das Fahrzeug abzuschreiben. Allerdings muss das Fahrzeug zu 100 Prozent zum Betriebsvermögen gehören.
Mit Bewirtungskosten als Selbstständiger Steuern sparen
Häufig treffen sich Selbstständige mit ihren Kunden oder Geschäftspartnern zum Essen, um wichtige Dinge zu besprechen. Schließlich kann man bei einem Essen entspannter mit dem Kunden kommunizieren. Die Kosten für das Geschäftsessen muss man jedoch nicht komplett tragen. Die Bewirtungskosten kann ein Selbstständiger von der Steuer absetzen. Allerdings kann er die Kosten lediglich bis zu 70 Prozent in der Steuererklärung angeben. Wichtig ist, dass man dem Finanzamt einen Bewirtungsbeleg vom Restaurant vorlegen kann.
Auf dem Bewirtungsbeleg müssen alle Getränke und Speisen aufgelistet sein. Hinzu kommt, dass die Umsatzsteuer sowie der Ort und das Datum ausgewiesen sein müssen. Alle beteiligten Personen müssen auf den Bewirtungsbeleg geschrieben werden. Das Finanzamt akzeptiert lediglich einen Bewirtungsbeleg, der vom Restaurantbesitzer unterschrieben wurde.
Das Arbeitszimmer nutzen und steuerlich geltend machen
Hat man als Selbstständiger ein Büro angemietet, kann man die Kosten in der Steuererklärung angeben. Doch nicht jeder kann sich ein Büro leisten, sodass häufig ein Zimmer im eigenen Haus als Arbeitszimmer genutzt wird. Dieses Arbeitszimmer lässt sich ebenfalls von der Steuer absetzen. Wichtig ist, dass es eindeutig vom restlichen Wohnbereich getrennt ist. Werden die eben genannten Voraussetzungen erfüllt, können folgende Kosten für das Arbeitszimmer angegeben werden (Die Kosten werden anteilig berücksichtigt.): Miete, Reinigung, Versicherungen, Schuldzinsen, Wasser, Heizung, Strom und Renovierung.
Wer sein Arbeitszimmer angeben möchte, um Steuern zu sparen, muss außerdem darauf achten, wie das Arbeitszimmer genutzt wird. In der Regel können Kosten von maximal 1.250 Euro in der Steuererklärung angegeben werden, wenn das Arbeitszimmer außerhalb der eigentlichen Betriebsstätte liegt. Ist das Arbeitszimmer jedoch der Mittelpunkt seiner Selbstständigkeit, können die Kosten in voller Höhe angegeben werden.
Geschenke verschenken und Steuern sparen
Als Selbstständiger kann man seinen Kunden oder Mitarbeitern Geschenke überreichen. Diese Geschenke lassen sich ebenfalls in der Steuererklärung angeben, da sie als Pflege der Beziehung eingestuft werden. Beim Verschenken von Präsenten muss man jedoch einen bestimmten Wert einhalten. Außerdem müssen Aufzeichnungspflichten und Freigrenzen eingehalten werden.
Im Jahr kann ein Selbstständiger Geschenke im Wert von 35 Euro plus Umsatzsteuer pro Person steuerlich geltend machen. Werden höhere Geschenke geleistet, kann ein Selbstständiger die Ausgaben nur angeben, wenn der Beschenkte das Präsent im Betrieb einsetzen kann.
Durch die Gewinnverschiebung als Selbstständiger Steuern sparen
Wer als Selbstständiger Steuern sparen möchte, der sollte eine Gewinnverschiebung in Betracht ziehen. Sobald man an einem Projekt arbeitet, welches länger als ein Jahr dauert, ist die Gewinnverschiebung möglich. Durch die Erstellung von Teilrechnungen kann der Gewinn ganz einfach verschoben werden. Hat man für das Projekt bereits einige Leistungen erbracht, kann man diese in der Teilrechnung angeben. Berechnet man einen Teil bereits im ersten Jahr der Dienstleistung, kann man den Gewinn verschieben. In diesem Fall muss ein Selbstständiger über ein gutes Terminmanagement verfügen, denn man erreicht die Gewinnverschiebung hauptsächlich durch das taktische Bestellen von Waren.
Steuern sparen als Selbstständiger – Die Zusammenfassung
In der Regel lassen sich als Selbstständiger unfassbar viele Steuern sparen. Vor allem bei den Betriebsausgaben kann es sich richtig lohnen, genauer hinzuschauen. Bei Einhaltung dieser Tipps kann man schon mal mehrere Hundert Euro sparen. Demnach lohnt es sich als Selbstständiger durchaus, sich diese Tipps zu Herzen zu nehmen und in der nächsten Steuererklärung zu berücksichtigen.