Anmerkung: Dieser Text stellt keinen Ersatz für eine Steuerberatung dar. Zudem ist der Autor kein Steuerberater, sondern lediglich informiert.
Du streamst seit einer Weile und fängst langsam an die ersten Euros einzunehmen? Dann solltest du unseren Ratgeber in Sachen Steuern, Gewerbeanmeldung und Co. jetzt genauer unter die Lupe nehmen.
Wir wären schließlich nicht in Deutschland, wenn das nicht auch höchst bürokratisch gelöst werden müsste. Also einfach Affiliate oder gar Twitch-Partner werden und sich die ganze Kohle einfach überweisen lassen, ist nicht. Der Staat will auch etwas von deinem Streaming-Erfolg abhaben.
Da das Thema wohl kaum jemand sonderlich spannend findet – außer Steuerberater – versuchen wir es so simpel wie möglich zu vermitteln. Dabei konzentrieren wir uns rein auf die üblichen Fragestellungen, die sich um das Geld verdienen beim Streamen bewegen.
Und wie du das machst, haben wir dir bereits in unserem Artikel „Streamer werden“ genauer erklärt.
Diesen Guide solltest du dir unbedingt vorab durchlesen!
Allerdings gibt es auch ein paar Fallstricke, die wir nochmal genauer beleuchten, damit du keine Fehler machst oder gar der Steuerhinterziehung beschwichtigt wirst. Das soll dir jetzt keine Angst machen, sondern dich lediglich darauf hinweisen, dass du das Thema Steuern ernst nehmen und dich damit einmal ausführlich beschäftigen solltest.
In diesem Artikel gehen wir für dich somit darauf ein,
- ab wann du ein Gewerbe anmelden musst als Streamer/in,
- welche Steuern du eigentlich zu zahlen hast,
- welche Einnahmen zu versteuern sind,
- wie viel Steuern du jährlich zahlen musst
- und welche Besonderheiten in der Welt des Streamings existieren.
Außerdem solltest du unbedingt unseren Guide „Selbstständig machen“ durchlesen, damit du dich anschließend voll auf dein Gaming konzentrieren kannst. Hier klicken und Beitrag ansehen
Inhaltsverzeichnis
Punkt 1 – Ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden und wie geht das?
Dazu kursieren unter Streamern verschiedene Meinungen.
Dabei zählt nur eine Meinung: die des Finanzamtes.
Und das sagt, sobald dir eine Gewinnabsicht unterstellt werden kann, musst du, deine Einnahmen in der Steuererklärung, angeben und Steuern zahlen. Das kann schon der Fall sein, wenn du in deinen Panels auf deinem Twitch-Kanal die Möglichkeit bietest Donations anzunehmen – ob per Tipeee, PayPal, Patreon oder einer anderen Plattform ist dabei irrelevant.
Fakt ist also: Ab dem ersten Cent, den du mit deinem Stream einnimmst, benötigst du eine Gewerbeerlaubnis.
Wir können dich an dieser Stelle aber nochmals beruhigen, denn das bringt nicht unbedingt großen Aufwand mit sich, solange sich deine Einnahmen in gewissen Rahmen halten – was auf die Mehrheit der Twitch-Streamer zutrifft. Doch dazu mehr unter Punkt 2.
Was sich daraus zudem resultieren lässt, ist die Tatsache, dass du nicht erst Affiliate oder Twitch-Partner werden musst, bevor du ein Gewerbe anmelden musst. Und Finanzämter verstehen dabei keinen Spaß.
Außerdem ist die digitale Welt lange nicht mehr so grau für sie, wie vor einigen Jahren noch war. Schließlich ist die Welt rundum Twitch, YouTube und Facebook stark gewachsen, was auch den Finanzämtern nicht verborgen geblieben ist.
Gehe also auf Nummer Sicher, melde ein Gewerbe an und schlafe nachts ruhiger. Das gilt übrigens auch, wenn du noch minderjährig bist. In diesem Fall müssen deine Eltern (oder andere Erziehungsberechtigte) das Gewerbe für dich anmelden. Die Anmeldung kostet je nach Bundesland zwischen 20 und 70 Euro. Das entsprechende Formular findest du auf der Webseite deines Bundeslandes.
Unser Tipp: Damit du möglichst breit bzgl. Gewerbeabsicht aufgestellt bist, halte deine Bezeichnung möglichst generisch. Eine mögliche Bezeichnung wäre: Online Marketing
Die Registrierung einer UG oder einer GmbH ist in den meisten Fällen nicht notwendig. Diese Größenordnung wird erst relevant, wenn dein Streaming-Projekt auf dem Level eines HandOfBlood (AHUU) ist, der mit Instinct 3 ein ganzes Unternehmen um seine Marke aufgebaut hat.
So viel zum Thema, wann du ein Gewerbe anmelden musst. Jetzt zeigen wir dir, welche Steuern du grundsätzlich beachten und welche du überhaupt zahlen musst.
Punkt 2 – Welche Steuern muss ich zahlen?
Gehst du arbeiten, bist du angestellt und zahlst Einkommenssteuern, die jedoch direkt vom Arbeitgeber ans Finanzamt abgeführt werden. Gehst du noch zur Schule, zahlst du gar nichts. Beides recht simple Szenarien.
Nimmst du aber Geld als Streamer/in ein, bist du mit einem Gewerbe selbstständig und musst dich in Sachen Steuern um alles selbst kümmern.
Stimmt dein Einkommen allgemein oder verdienst du allein durchs Streamen genug, raten wir dir eine/n Steuerberater/in aufzusuchen. Bist du noch nicht an dem Punkt, erklären wir dir jetzt, was du wann zu zahlen hast.
Umsatzsteuer
Auf alles, was jemand als Selbstständiger einnimmt, müssen Umsatzsteuern berechnet werden. In deinem Fall als Streamer/in wären es 19 % (in Corona-Zeiten waren es kurz mal 16 %). Somit ist die Umsatzsteuer nichts anderes als die Mehrwertsteuer, die du bereits von Supermarkt-Kassenbons kennst.
Die gute Nachricht: du kannst dich erstmal davon befreien lassen, sodass du keine Umsatzsteuern berechnen und abführen musst. Das nennt sich Kleinunternehmerregelung.
Besonders gut kommt diese für dich zum Tragen durch die Tatsache, dass sich die Standorte von Amazon (Twitch), Google (YouTube) oder Facebook, an denen sie Umsatzsteuern zahlen, nicht in Deutschland liegen. Anderenfalls macht es die ganze Sache recht kompliziert, wenn du nicht von der Kleinunternehmerregelung profitierst.
Hinweis: Wenn du jährlich nicht mehr als 22.000 Euro (Stand 2021) mit deinen Stream-Aktivitäten verdienst, kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen.
(Gilt auch für alle weiteren Einnahmen)
Dazu zählen übrigens auch deine Aktionen auf Instagram, TikTok und allen anderen sozialen Netzwerken, die dir Geld einbringen. Unter Punkt 3 findest du alle relevanten Einnahmen, die du beachten musst. Dass du von der Kleinunternehmerregelung profitieren möchtest, musst du aber zunächst beim Finanzamt geltend machen.
Ist es in deinem Fall nun aber nicht möglich, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen, musst du natürlich die 19 % berechnen.
Da du Twitch und Co. nicht einfach eine Rechnung stellen kannst, läuft das anders. Die drei bekannten oben genannten Firmen sitzen in Irland; steuerlich ist es dort für diese ein Paradies. Dort führen sie auch die Umsatzsteuer ab, die Deutschland aber natürlich nicht sieht. Und doppelt Umsatzsteuern müssen auch nicht gezahlt werden. Das Ganze läuft unter dem Begriff Steuerschuldumkehr.
Kurz gesagt:
Irgendjemand muss Umsatzsteuern zahlen, aber doppelt muss auch nicht sein.
Somit setzt du eine Proforma-Rechnung auf, in der du entsprechendes verewigst. Diese Rechnung setzt du übrigens auch auf, wenn du Kleinunternehmer bist. Ist also nur Papierkram.
An dieser Stelle möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass du dich von einem/einer Steuerberater/in an die Hand nehmen lässt, wenn es anfängt kompliziert für dich zu wirken.
Gewerbesteuer
Diese Art der Steuern muss dich tatsächlich erst dann beschäftigten, wenn dein Gewinn den Freibetrag von 24.500 Euro übertrifft. Im Gegensatz zur Umsatzsteuer werden hierbei also nur Steuern auf das berechnet, was nach Abzug deiner Ausgaben an Einnahmen noch übrig bleibt.
Beispiel: Wenn du also 25.000 Euro Umsatz machst, musst du noch keine Gewerbesteuern zahlen, da dein Gewinn weniger beträgt als 24.500 Euro; schließlich musst du noch Einkommenssteuern zahlen. Und zu denen kommen wir jetzt.
Einkommenssteuer
Tja ja, wenn du gedacht hast, das Thema Steuerarten ist jetzt durch, müssen wir dich leider enttäuschen. Aber bleib stark und halte noch einmal kurz durch.
Das ist die letzte Steuerart, die dich interessieren muss. #staystrong
Auf sämtliche deine Einnahmen – ob als Angestellter, als Selbstständiger oder als Freelancer – musst du Steuern zahlen.
Das Gute ist: erst ab einem Einkommen von 9.744 Euro jährlich (Stand 2021). Dieser Freibetrag ändert sich jedoch jedes Jahr und steigt zudem. 2016 war er noch bei 8.652 Euro.
Bei deinen Einkommenssteuern musst du darauf achten, was du an Einnahmen hast. Arbeitest du fest und hast ein Einkommen, für welches du bereits Einkommenssteuern über den Arbeitgeber zahlst, dann ist an dieser Stelle auch der Freibetrag aufgebraucht, sofern du über diesen hinaus verdienst.
Für dich bedeutet das Szenario, dass du auf jeden Euro, den du durch das Streamen einnimmst, Einkommenssteuern zahlen müsstest.
Ab dem Punkt macht es nicht mehr so viel Spaß, wenn man schon einen ordentlichen Betrag des kleinen Nebenerwerbs à la Twitch wieder abgeben muss.
Aber auch hier kann ein/e Steuerberater/in Abhilfe leisten. Wie du siehst, lohnt es sich langsam einen/eine aufzusuchen; es reicht nur ein Termin für alle Infos und der hält sich monetär meist in Grenzen. Du musst schließlich nicht den Premium-Steuerberater von Knossi nehmen.
Dieser Artikel richtet sich an in Deutschland wohnende Streamer/innen. Ist dein Wohnort Österreich oder die Schweiz, sieht das Ganze nochmals anders aus. Immer dort, wo dein Lebensmittelpunkt ist, musst du Einkommenssteuern zahlen.
Wenn du in Timbuktu lebst, aber für ein deutsches Publikum streamst, dann musst du dein Geld dort loswerden. Und dank eines Doppelbesteuerungsabkommens wird in den meisten Fällen auch verhindert werden, dass du doppelt zur Kasse gebeten wirst.
So langsam könntest du mit den Informationen eine Lesung für Steuerberater halten, ist uns klar. Doch das ist tatsächlich Grundwissen für kleine und große Streamer/innen. Und denke nicht, dass nur du dich damit beschäftigst, nur weil keiner in seinen Streams darüber redet.
Punkt 3 – Was muss ich versteuern?
Jetzt kommen wir zum guten Teil, nämlich deinen möglichen Einnahmen als zukünftiger Stern am Streaming-Himmel.
Dass das Finanzamt bei all diesen die Hand aufhält, weißt du jetzt. Aber welche Einnahmen können dir überhaupt in Zukunft über den Weg laufen?
- Werbebeteiligungen/Werbeeinnahmen
- Bezahlte Abonnements
- Donations
- Affiliate Marketing!
- Honorare für Werbeaktionen und Events
- Geschenkte Produkte für Werbeaktionen
- Merchandise und andere Produkte, die du unter deinem Namen verkaufst
Eine Beteiligung an Werbeeinahmen wird dir bei Twitch zuteil, wenn du den Affiliate-Status erreicht hast; bei YouTube wäre es das im Vergleich schwerer erreichbare Partnerprogramm.
Außerdem bieten dir beide die Möglichkeit von deinen Followern abonniert zu werden, wovon du ebenfalls etwas abbekommst.
Am Ende läuft es über die Masse: Umso mehr dich abonnieren und dich schauen, desto mehr nimmst du ein. Wie viel ist dem Finanzamt egal, angeben musst du alles.
Bei Donations (dt. Spenden) verhält es sich ebenfalls. Eventuell weißt du, dass Spenden in Deutschland nicht versteuert werden müssen. Das gilt aber NUR für Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisationen. Deine Spenden, die du von Zuschauern erhältst, müssen jedoch versteuert werden, da du nicht in die Kategorie gemeinnützig fällst. Außer du stellst einzelne Streams unter den Schirm einer Spendenaktion.
Worauf du zusätzlich achten musst, ist die Tatsache, dass du früher oder später nicht nur über Twitch Geld einnimmst, sondern auch mal auf Instagram für ein Produkt wirbst oder in einem anderen sozialen Netzwerk.
Kurz: Fließt Geld an dich, kommt das Finanzamt. Das kommt übrigens auch, wenn du ein Produkt geschenkt bekommen hast, um es zu bewerben. Das musst du ebenfalls in deiner Steuererklärung angeben.
Punkt 4 – Wie viel Steuern muss ich jährlich zahlen?
Doofe Antwort: Das kommt ganz auf deine individuelle Situation an. Dabei gilt es zu klären, ob du einen
- Hauptberuf hast,
- noch zur Schule gehst,
- voll- oder minderjährig bist,
- welche Arten von Einnahmen du umsetzt,
- wo du lebst,
- und auf welcher Plattform du streamst.
Da wir auf alles bereits eingegangen sind, musst du diese Fragen nun nur noch für dich beantworten und anschließend schauen, was du an Umsatz und Gewinn in die Steuererklärung setzt.
Webseiten, wie die vom Bundesministerium der Finanzen, können dir vorab schon eine Einschätzung geben, was du an Steuern auf deine gesamten Einnahmen zahlen musst; die genaue Summe kommt erst mit dem Bescheid vom Finanzamt.
Überblick und wichtige Besonderheiten:
- Die Umsatzsteuer kannst du mit pauschal 19 % deines Umsatzes ansetzen. Hast du also 10.000 € verdient und du bist kein Kleinunternehmer, fallen 1.900 € an Umsatzsteuer an. Sollte dein Umsatz unter 22.000 € bleiben, kannst du auf die Kleinunternehmerregelung beantragen/nutzen und keine Umsatzsteuer ausweisen. (Solltest du Rechnungen ausstellen, dann denke unbedingt an den Hinweis, dass du als Kleinunternehmer agierst)
- Die Einkommenssteuer ist auf deinen Gewinn zu berechnen. Also Umsatzsteuer weg und deine netto Ausgaben wie z.B. Pc, Mikrofon etc.. Tippen deinen Finalen Wert in den Einkommenssteuerrechner der bmf ein. (Ein guter Schätzwert)
- Gewerbesteuer wird ab einem Freibetrag von 24.500 € fällig. Wie hoch der Betrag ist, hängt wiederum von deinem Hebelsatz ab. Meist sind große Städte höher besteuert als ländlichere Bereiche. Hier findest du einen Gewerbesteuer Rechner
Überblick wichtiger Daten:
- Deine Einkommenssteuer musst du (ohne Steuerberater) bis zum 31. Juli des Folgejahres abgeben. Mit Steuerberater verlängert sich diese Frist und vor allem in 2020 gibt es etliche Sonderregelungen wegen der Corona Pandemie.
Solltest du über eine gewisse Höhe an Einkommensteuer gelangen, wirst du vorauszahlen müssen. Diese ist meist vierteljährig angesetzt und orientiert sich an deiner Einkommensteuer des Jahres zuvor.
- Deine Umsatzsteuer musst du voranmelden. Dazu gibt es folgende Fristen an die du dich unbedingt halten solltest:
- Bei monatlicher Voranmeldung immer zum 10ten des Folgemonats. Beispiel: Deine Einnahmen im Juli 2021 müsstest du bzgl. Umsatzsteuer bis spätestens 10. August 2021 anmelden.
- Bei vierteljährlicher Voranmeldung immer zum 10ten des vierten Monats. Beispiel: Deine Einnahmen von Januar, Februar und März 2021 müsstest du bist zum 10. April spätestens melden
- Es gibt auch eine jährliche Voranmeldung. Diese wird allerdings selten vergeben, da diese Grenze sehr gering ist.
Welche Voranmelde-Zeiträume du bekommst, liegt bei der Entscheidung des Finanzamtes. Allerdings gibt es auch hier bestimmte Regeln:
- Umsatzschuld im Vorjahr bei über 7.500 € -> monatliche Vorauszahlung der Umsatzsteuer
- Umsatzschuld im Vorjahr bei 1.000 bis maximal 7.500 € -> vierteljährliche Vorauszahlung der Umsatzsteuer
- Umsatzsteuerschuld im Vorjahr unter 1.000 € -> jährliche Vorauszahlung
Die Gewerbesteuer wird über deine jährliche Steuerabrechnung veranschlagt. Du bekommst einen Bescheid und musst auch die Gewerbesteuer vorauszahlen.
Besonderheiten der Streaming-Welt rund ums Geld
Zum Schluss möchten wir noch die ein oder andere Spezialität des Streamer-Menüs aufklären, von der du möglicherweise gehört oder gelesen hast und welche dich vielleicht verunsichern.
Das Thema Rundfunklizenz ist spätestens, seit Gronkh dazu verdonnert wurde eine zu haben, unter Streamern präsent. Diese Lizenz ist noch ein Überbleibsel eines längst veralteten Gesetzes, was aktuell vom Gesetzgeber diskutiert wird. Hier wird es in naher Zukunft aller Voraussicht nach also zeitgemäße Änderungen geben. Fakt ist an dieser Stelle schon mal, dass nur die Großen der Großen auf Twitch, YouTube und Co. eine solche benötigen.
Eine weitere zeitgemäße Änderung wird zudem im Bereich Steuern erwartet. Um die Situation mit den ausländischen Standorten von Google, Amazon und Facebook zu vereinfachen, soll eine Digitalsteuer erhoben werden. In erster Linie geht es natürlich darum, dass die genannten Branchenriesen in jedem Land Steuern zahlen. Für dich wird es aber auch Vorteile haben.
Wenn du ein/e IRL-Streamer/in bist und tatsächlich ständig unterwegs, ohne wirklich festen Wohnort, musst du dennoch Steuern zahlen. Wo du das machst, kommt ganz auf deine spezielle Situation an. Besprich das ebenfalls mit einem Experten, bevor du losziehst.
Unser Fazit
Zugegeben, ganz einfach ist das Thema Steuern für Streamer nicht. Aber wer sich einmal damit gründlich auseinandersetzt, hat für viele Jahre Ruhe. Vor allem mit einem Gewerbeschein und der alljährlichen Steuererklärung, in der du all deine Einnahmen angibst, kannst du kaum etwas falsch machen.
Und egal welche Steuerschlupflöcher du zu hören bekommst, lass die Finger weg. Die Geschichte hat gezeigt, dass kein Schlupfloch der Welt je für immer standgehalten hat. Früher oder später würdest du Probleme bekommen und das kann richtig teuer werden. In Ulli-Hoeneß-Größenordnung führt es sogar zu Freiheitsstrafen.
Nimm dir eine/n Steuerberater/in und frag deine individuelle Situation ab, wenn du dir unsicher bist. Am Ende schützt bekanntermaßen Unwissenheit vor Strafe nicht. Finanzämter werden dich an dieser Stelle nicht beraten.
Quellen: